Elternberatung nach
§95 Abs. 1a AusStrG
Was wird unter einer Elternberatung verstanden? Was sind die Ziele einer Elternberatung nach §95 Abs. 1a AusStrG? Was beinhaltet die Elternberatung? All diese Fragen werden folgend beantwortet.

Was ist eine Elternberatung nach §95?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist in Österreich eine Elternberatung verpflichtend, wenn minderjährige Kinder von der Scheidung betroffen sind. Diese Regelung gilt seit 1. Februar 2013. Sie soll sicherstellen, dass Eltern trotz Trennungssituation die Bedürfnisse sowie das Wohl ihrer Kinder im Blick behalten.
Die Beratung wird von qualifizierten, anerkannten Beratungsstellen angeboten, u.a. psychosoziale Berater, Familienberatungsstellen, Psychotherapeuten, Psychologen, spezialisierte Einrichtungen.
Die Beratung muss vor dem Einreichen des Scheidungsantrags durchgeführt werden. Der Nachweis dazu muss anschließend dem Gericht vorgelegt werden.
Inhalt der Elternberatung
Unter anderem beinhaltet eine Elternberatung nach §95:
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Information über die emotionalen und psychischen Auswirkungen einer Trennung auf Kinder
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Unterstützung bei der Gestaltung der zukünftigen Eltern-Kind-Beziehung
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Beratung über praktische Fragen des Alltags nach der Scheidung, wie z.B. Umgangsregelungen und Kommunikation zwischen den Eltern
Weitere Informationen, sowie die Expert:innenliste zur Elternberatung können hier gefunden werden:
